Auswirkungen auf die Versorgung unserer Betroffenen
Über das Fachreferat Suchthilfe und Hilfen nach §67 SGB XII und die Fachgruppe Behinderung und Rehabilitation erreichten uns eine Flut, sich täglich ändernder, Informationen über die Maßnahmen, die in NRW zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus getroffen werden. Folgende Auswahl an Informationen erscheinen uns als für uns Eltern/ Angehörige bzw. für unsere Betroffenen als wichtig:
- die stationären Einrichtungen werden auf Anordnung in NRW die Kontaktmöglichkeiten der Patienten nach außen drastisch einschränken (Besuchsverbot, Ausgangssperren etc.) bzw. haben dies bereits getan.
- Werkstätten für Behinderte, Tagesstätten und vergleichbare Einrichtungen werden geschlossen, es sei denn die Angebote sind für die Betroffenen die einzig zur Verfügung stehenden tagesstrukturierenden Angebote.
- Eventuell entstehende Mehrbedarfe an Mitarbeitern zur Sicherung der Betreuung im ambulanten Bereich (z.B. ambulant betreutes Wohnen oder Krisenintervention) Dies soll durch Mitarbeiter aus anderen Angeboten aufgefangen werden.
- In der ambulanten Versorgung, ist der Schutz von Patienten einerseits und der in der ambulanten Versorgung Tätigen andererseits gegen das Corona-Virus deutlich komplexer als in der stationären Versorgung. Hier besteht noch erheblicher Regelungsbedarf seitens des Landes NRW. Regelungen werden derzeit Stück für Stück näher definiert.