Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.
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