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Drogensucht mit weiteren psychischen Erkrankungen: Doppeldiagnose

Drogensucht ist eine psychische Erkrankung. Das belegt das Krankheits-Klassifikationssystem ICD-10, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen wird. Bei über 50 Prozent der Betroffenen kommen zur Drogensucht weitere psychische Erkrankungen hinzu. Solche Mehrfach-Erkrankungsbilder werden in der Psychiatrie und Suchthilfe als „Komorbidität“ oder „Doppeldiagnose“ bezeichnet.

Die Störungen können vor der Suchterkrankung begonnen haben, im Verlauf hinzukommen oder sich erst im Entzug beziehungsweise nach Absetzen des Mittels entwickeln. Ob Henne oder Ei – die üblichen Interventionsmethoden der Suchtbehandlung greifen hier auf jeden Fall zu kurz. Weitere ärztliche (psychiatrische) Hilfe für die parallele Behandlung aller Erkrankungen ist notwenig.

Die Versorgung bei Doppeldiagnose ist in Deutschland noch nicht zufriedenstellend geregelt. Suchtversorgung und weitere psychiatrische Versorgung agieren in Deutschland bis heute neben- und selten miteinander. Wir empfehlen sich Hilfe dort zu holen, wo Expertise und Erfahrung zur Behandlung der Doppeldiagnose vorliegen. Dies sind zum Beispiel die Kinder- und Jugendpsychiatrien mit den ihnen angeschlossenen Ambulanzen (für minderjährige Betroffene bis 18 Jahre, fallweise auch darüber), die Suchtambulanzen der psychiatrischen Kliniken oder auch die psychosozialen Beratungsstellen Ihrer Kommune.

Die häufigsten Störungsbilder, die in unseren Eltern- und Angehörigenkreisen zusätzlich zur Suchterkrankung genannt werden, sind:

Was wir mit unseren von Doppeldiagnose betroffenen Kindern/ Angehörigen erleben und was geholfen oder auch nicht geholfen hat, finden Sie in einer Broschüre, die unser Bundesverband BVEK e.V. herausgegeben hat: