Der Gesetzgeber hat dem hohen gesundheitspolitischen Stellenwert der Selbsthilfe durch den §20c SBG V Rechnung getragen. Zur Umsetzung des Gesetzes hat der GKV-Spitzenverband Rahmenbedingungen für die Förderpraxis der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände entwickelt.
Hierzu können Sie auch die örtliche „Selbsthilfekontaktstelle“ Ihres Wohnortes oder der benachbarten Stadt/Gemeinde ansprechen.
Ein Verzeichnis aller Ansprechpartner in NRW finden Sie hier: koskon.de Gerne steht Ihnen auch die ARWED als vermittelnder Ansprechpartner zur Verfügung: Kontakt zur ARWED.
Die Anträge für die Fördermittel einer Selbsthilfegruppe müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Dabei gibt es zwei Förderarten. 1. Die Pauschalförderung: damit können Aufwendungen gedeckt werden, die für die laufende Aufrechterhaltung der Selbsthilfegruppe anfallen (z.B. die Raumkosten für das regelmäßig Gruppentreffen, Flyer, Beiträge für Verbandsmitgliedschaften). 2. Die Projektförderung: damit können Aufwendungen für einmalige bzw. zeitlich begrenzte Vorhaben gedeckt werden (z.B. Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Seminaren incl. Unterkunft und Verpflegung, Referentenhonorare und Raumkosten für eigene Veranstaltungen oder die Kosten für die Erstellung einer eigene Homepage). Die GKV NRW informiert mit einer eigenen Website über die Selbsthilfeförderung: GKV-Selbsthilfeföderung-NRW. Hier finden Sie auch alle Anträge für die Förderung.