Förderanträge und Übernahme von Kosten bei abgesagten Maßnahmen/ Projekten
Erster Ansprechpartner für die Fragen zur Selbsthilfeförderung sind Eure Selbsthilfekontaktstellen und für die Selbsthilfeförderung federführende Krankenkasse vor Ort.
Die Informationen, die wir über die Gesundheitsselbsthilfe NRW und auch im Gespräch mit der für uns zuständigen federführenden Krankenkasse bekommen haben, sind:
- Die Antragsfrist für die Anträge (Pauschalantrag I und II) bleibt der 31.3.2020. Es werden derzeit auch keine Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge aufgrund der Corona-Krise erwartet.
- Für Eure Maßnahmen, für die Ihr eine Förderung beantragt habt, könnt Ihr Kosten, die z.B. durch Stornierungen oder Verschiebungen von Maßnahmen entstehen, beim Verwendungsnachweis geltend machen.