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Schutz vor Corona im Maßregelvollzug – Infos für Angehörige

Es erreichen uns bei der ARWED täglich Neuigkeiten, wie die Schutzmaßnahmen für Betroffene und das Personal in der Suchthilfe NRW umgesetzt werden. Es wird, besonders in den stationären Einrichtungen, zudem überlegt, wie die besonderen Belastungen, die für die Patienten/ Klienten durch z.B. Besuchsverbote und Wegfall von Behandlungsangeboten entstehen, gemildert werden können.

Leider fand bisher das „wie“ der Umsetzung im Maßrgelvollzug keine explizite Erwähnung. Doch einige unserer ARWEDler haben auch Sorgenkinder, die dort untergebracht sind. Kontaktsperre, Ausgangsverbote und der Wegfall von vielen tagesstrukturierenden Maßnahmen und Beschäftigungsmöglichkeiten, treffen sie und uns besonders hart. Unseren Sorgenkindern in diesen Zeiten nicht persönlich beistehen zu können, ist fast unerträglich.

Informationen seitens der Kliniken an die Angehörigen, welche Maßnahmen zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter getroffen werden, ob und wie auf den Stationen Ersatzangebote gemacht werden bzw. welche Lösungen gefunden werden, die Härten des Kontaktsverbots möglichst zu mildern – überwiegend Fehlanzeige. Auch auf den Internetseiten der Maßregelvollzugsbehörde NRW und der forensischen Kliniken war nichts dazu zu finden.

Die ARWED hat deshalb bei der Maßregelvollzugsbehörde in NRW und bei den Trägern der forensischen Kliniken in NRW, den Landschaftsverbänden LVR und LWL, nachgefragt. Uns erreichten in den Antworten der Verantwortlichen folgende Informationen, die wir hier gerne weitergeben:

Die Verantwortlichen in den Kliniken ergreifen viele Anstrengungen, diese Ausfälle zu kompensieren und Leerstellen sinnvoll zu gestalten:

Nach Rückmeldung des LWL-Maßregelvollzugsdezernenten Tilmann Hollweg, wurde beim LWL weiterhin unser Hinweis aufgenommen, mehr Informationen für Angehörige zur Verfügung zu stellen:

Sukzessive werden in den LWL-Maßregelvollzugskliniken mehr Informationen speziell für Angehörige durch die Presse- und Öffentlichkeitsabteilungen erstellt und u.a. auf den Internetseiten der Kliniken hinterlegt. Beispielhaft hier ein Link für Angehörige des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt:

http://www.forensik-lippstadt.de/default.asp?contentID=641

In NRW ist zurzeit noch kein Patient im Maßregelvollzug an Covid 19 erkrankt. Damit dies möglichst lange so bleibt, müssen nach Aussage der Verantwortlichen, alle vorgegeben Maßnahmen weiter konsequent eingehalten werden. „Zuneigung beweist sich zurzeit, aber sicher gerade, im Abstandhalten – ein (nur scheinbares) Paradox, das rational einleuchtet, aber gerade für Sie als Angehörige emotional sicher nur schwer auszuhalten ist“, schreibt Dr. Friedhelm Schmidt-Quernheim, Referent für Nachsorge in der Maßregelvollzugsbehörde NRW einfühlsam. Und er drückt gleichzeitig die Hoffnung aus, dass diese entbehrungsreiche Zeit bald überstanden sein wird.